Aufgaben und Selbstverständnis
Aufgabe und Zweck des Betreuungsvereins Stormarn ist die Übernahme, Vermittlung und Unterstützung von Maßnahmen der Betreuung kranker oder behinderter sowie älterer Menschen nach dem Betreuungsrecht.
Der Betreuungsverein Stormarn will dazu beitragen, dass alle Möglichkeiten behinderter Menschen zur Führung eines selbstbestimmten Lebens genutzt und unterstützt werden. Grundlage des Handelns des Vereins und seiner Mitglieder sowie Mitarbeiter sind
der Artikel 1 des Grundgesetzes:
"Die Würde des Menschen ist unantastbar."
sowie das in § 1901 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) formulierte
Wohl des betreuten Menschen.
Unsere Aufgaben
Gewinnung, Vermittlung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuer/-innen
Informationen über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Die Betreuungsvereine haben die gesetzliche Aufgabe über Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten zu informieren und bei der Erstellung behilflich zu sein. Beim Betreuungsverein Stormarn erhalten Sie verschiedene Informationsbroschüren und persönliche Beratung. Die persönliche Beratung erfolgt in unseren Sprechstunden und auch bei Hausbesuchen. Weitere Informationen zu unseren Vorsorgesprechstunden erhalten Sie hier.
Übernahme von Betreuungen und Verfahrenspflegschaften durch unsere hauptamtlichen Mitarbeiter
Unsere hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen werden als Mitarbeiter des Betreuungsvereins persönlich vom Amtsgericht bestellt.
Die betreuten Menschen sollen auch weiterhin, so weit wie eben möglich, ihr Leben nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten können. Wir setzen uns dafür ein, dass die Ansprüche der Klienten/-innen gegenüber der Gesellschaft auf Integration und Teilhabe gesichert werden. Im Vordergrund steht die/der Betreute als Individuum mit ganz persönlichen Wünschen und Bedürfnissen.