Aufgaben und Selbstverständnis
Aufgabe und Zweck des Betreuungsvereins Stormarn ist die Übernahme, Vermittlung und Unterstützung von Maßnahmen der rechtlichen Betreuung kranker oder behinderter sowie älterer Menschen nach dem Betreuungsrecht.
Der Betreuungsverein Stormarn will dazu beitragen, dass alle Möglichkeiten kranker und behinderter Menschen zur Führung eines selbstbestimmten Lebens genutzt und unterstützt werden. Grundlage des Handelns des Vereins und seiner Mitglieder sowie Mitarbeiter sind
der Artikel 1 des Grundgesetzes:
"Die Würde des Menschen ist unantastbar."
sowie die in § 1821 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) formulierten
Wünsche der betreuten Menschen.
Unsere Aufgaben
Gewinnung, Vermittlung sowie Unterstützung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuer gemäß § 15 BtOG
Der Betreuungsverein Stormarn bemüht sich gemäß § 15 BtOG planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer. Wir führen vom Betreuungsgericht bestellte ehrenamtliche Betreuer in ihre Aufgaben ein und beraten und unterstützen diese sowie Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Unsere regelmäßigen Fortbildungsangebote finden Sie in unserem halbjährlich erscheinenden Veranstaltungsprogramm.
Für die Begleitung und Unterstützung Ihrer Tätigkeit als ehrenamtlicher Betreuer bieten wir Ihnen den Abschluss einer Vereinbarung (§§ 15, 22 BtOG) an. Für ehrenamtliche Betreuer mit einer familiären Beziehung oder persönlichen Bindung zu dem Betroffenen ist der Abschluss einer solchen Vereinbarung mit einem anerkannten Betreuungsverein optional. Alle ehrenamtlichen Betreuer ohne familiäre Beziehung oder persönliche Bindung sollen nach § 22 Abs.2 BtOG vor ihrer ersten Bestellung eine Vereinbarung mit einem anerkannten Betreuungsverein abschließen. Der Abschluss einer Vereinbarung über die Begleitung und Unterstützung stellt dann eine Voraussetzung zur Bestellung als ehrenamtlicher Betreuer nach § 1816 Abs.4 BGB dar.
Weitere Informationen zum Inhalt einer solchen Vereinbarung sowie zu den Zulassungsvoraussetzungen als ehrenamtlicher Betreuer finden Sie hier.
Informationen über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Die Betreuungsvereine haben die gesetzliche Aufgabe über Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zu informieren und bei der Erstellung behilflich zu sein. Beim Betreuungsverein Stormarn erhalten Sie verschiedene Informationsbroschüren und persönliche Beratung. Die persönliche Beratung erfolgt in unseren Sprechstunden und auch bei Hausbesuchen. Weitere Informationen zu unseren Vorsorgesprechstunden erhalten Sie hier.
Übernahme von Betreuungen und Verfahrenspflegschaften durch unsere hauptamtlichen Mitarbeiter
Unsere hauptamtlichen Mitarbeiter werden als Mitarbeiter des Betreuungsvereins persönlich vom Betreuungsgericht bestellt.
Die betreuten Menschen sollen auch weiterhin, so weit wie eben möglich, ihr Leben nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten können. Wir setzen uns dafür ein, dass die Ansprüche der Klienten gegenüber der Gesellschaft auf Integration und Teilhabe gesichert werden. Im Vordergrund steht der Betreute als Individuum mit ganz persönlichen Wünschen und Bedürfnissen.