Vorsorge

Was ist eigentlich, wenn . . .

  • ich einen Unfall habe und so krank oder behindert bin, dass ich mich nicht mehr um meine persönlichen Angelegenheiten kümmern kann ?
  •  ich nicht mehr mit meinem Arzt sprechen oder in eine Operation einwilligen kann?
  • für mich Behördengänge zu erledigen und finanzielle Dinge zu regeln sind?
  • Wer sorgt dafür, dass meine Interessen und Rechte gewahrt bleiben?


Treffen Sie frühzeitig und unabhängig vom Alter Ihre persönliche Vorsorge mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung. Dadurch werden Ihre Wünsche berücksichtigt und Ihre Interessen gewahrt.

Vorsorgevollmacht

Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens  beauftragen, im Krankheitsfall für Sie tätig zu werden. Neben vermögensrechtlichen Angelegenheiten können Sie auch Entscheidungen zu Ihrer Person, beispielsweise die Gesundheitssorge, übertragen. Aufgrund der weitreichenden Befugnisse sollten Sie sich ausführlich informieren und beraten lassen.

Betreuungsverfügung

Hierbei handelt es sich um eine Willenserklärung zur Erfassung von Wünschen und Vorstellungen für den Fall, dass später einmal eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden soll. Die Betreuungsverfügung richtet sich an das Amtsgericht (Betreuungsgericht), das den Betreuer bestellt und beaufsichtigt.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung halten Sie schriftlich fest, was medizinisch unternommen werden soll, wenn Sie entscheidungsunfähig sind.