Institutionen und ihre Aufgaben

Amtsgericht
Für das Betreuungsverfahren ist eine Abteilung des Amtsgerichts, das Betreuungsgericht zuständig. Die Amtsgerichte (Betreuungsgerichte) bestellen und beaufsichtigen die Betreuer. Sie sind auch zuständig für die Genehmigung von besonderen Entscheidungen (z.B. Freiheitsbeschränkungen). 

Die örtliche Gerichtszuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Betroffenen. Dies ist der Ort, wo jemand seinen Lebensmittelpunkt hat. Ist ein solcher nicht

feststellbar, so ist das Betreuungsgericht des Ortes zuständig, an welchem das Fürsorgebedürfnis auftritt, im Zweifelsfalle also der Ort, wo sich der Betroffene tatsächlich aufhält.

 

Jedes Betreuungsgericht hat eine Geschäftsstelle für Betreuungsangelegenheiten. Hier werden alle anfallenden Arbeiten von der Aktenverwaltung, der Termin- und Fristenkontrolle bis zu der Entgegennahme von Anträgen erledigt. Hier erhalten Sie Auskunft über den Stand eines Verfahrens. Verantwortlich für ein Betreuungsverfahren ist der zuständige Richter. Sie entscheiden über Anträge und  Beschlüsse in einem Betreuungsverfahren. Der jeweilige Rechtspfleger beaufsichtigt die Betreuer. Sie prüfen u.a. die Rechnungslegung und genehmigen vermögensrechtliche Entscheidungen. Im Kreis Stormarn gibt es folgende Amtsgerichte:

Amtsgericht Ahrensburg
Königstr. 11,  22926 Ahrensburg
Telefon 04102/519 0 -  Fax 04102/519 199

Amtsgericht Reinbek
Parkallee 6, 21465 Reinbek
Telefon 040/72759-0 - Fax 040/72759 123

Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck
Telefon 0451 371-0  - Fax 0451 371-1523

Betreuungsbehörde
Im Betreuungswesen spielen die Betreuungsbehörden eine wichtige Rolle. Die Aufgaben der Betreuungsbehörde können wie folgt unterteilt werden:

  • Aufgaben im Vor- und Umfeld von Betreuungen:


    - Zulassung von ehrenamtlichen Betreuern
      und Registrierung Berufsbetreuern
    - Vermittlung von Berufsbetreuern
    - Beratung und Unterstützung von Betreuern
    - Beglaubigung von Vorsorgevollmachten
    - Organisation örtlicher Arbeitskreise zum Betreuungswesen
    - Anerkennung und Förderung von Betreuungsvereinen

  • Betreuungsgerichtshilfe:


    - Sachverhaltsaufklärung in Betreuungsverfahren
    - Sozialberichterstattung für das Amtsgericht
    - Unterstützung von Betreuer bei Vorführungsaufgaben
      und Unterbringungen
    - Benennung geeigneter Betreuer und Verfahrenspfleger
    - Einlegung von Rechtsmitteln

  • Führung von Betreuungen


Zuständige Betreuungsbehörde im Kreis Stormarn:
Kreis Stormarn
Fachdienst Rechtliche Interessen

Schützenstr. 49
23843 Bad Oldesloe
Telefon 04531/160 10 - Fax 04531/160 1624
Internet: https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/rechtliche-interessen/team-i-betreuungsamt.html

Betreuungsvereine
Die Betreuungsvereine sind Ansprechpartner im Betreuungsalltag. Sie informieren über das Betreuungsrecht und über Vorsorgevollmachten. Betreuer und Bevollmächtige werden unterstützt und beraten. Die Vereine gewinnen und vermitteln ehrenamtliche Betreuer. Sie gewährleisten eine Einführung in das Betreuungsrecht, regelmäßige Fortbildungen sowie einen Erfahrungsaustausch. Für den gesamten Kreis Stormarn ist der Betreuungsverein Stormarn zuständig.


Welcher Betreuungsverein in Ihrer Region Ihr Ansprechpartner ist, finden Sie auf der Homepage der Interessengemeinschaft der Betreuungsvereine (IGB).